Hier finden Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen unserer Medienproduzenten im Detail:
Personengebundene Lizenz mit Recht zur öffentlichen Vorführung
Diese personenbezogene Lizenz berechtigt Personen, das jeweilige Medium herunterzuladen. Die Lizenz sowie das Medium dürfen nicht zur Nutzung an andere Personen übertragen werden. Die bestellende Person hat das Recht, das jeweilige Medium in Bildungseinrichtungen im Rahmen der Aus- oder Weiterbildungsarbeit öffentlich – sofern unentgeltlich - vorzuführen.
Schulgebundene Lizenz mit Recht zur öffentlichen Vorführung
Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung und zur öffentlichen Vorführung des Mediums innerhalb der jeweiligen Schule oder Bildungseinrichtung durch alle dort tätigen Personen sowie durch Schülerinnen und Schüler der Schule oder Bildungseinrichtung, für die das Medium erworben wurde.
Kreisgebundene Lizenz mit Recht zur öffentlichen Vorführung
Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung und – sofern unentgeltlich – öffentlichen Vorführung des Mediums innerhalb des jeweiligen Kreises, bzw. für den bei Kauf vereinbarten Schul- oder Bildungseinrichtungsumfang (Lizenzgebiet). Gibt es mehrere Medienzentren in einem Landkreis, gilt die Kreisonline-Lizenz für das Medienzentrum das Vertragspartner geworden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Weitergabe des Mediums an andere Landesmedienzentren, Medienzentren oder Bildstellen ist nicht gestattet.